Allgemeine Informationen

Termin, Kosten, Regelbehandlungszeit, Anfahrt

 

Wie komme ich zu einer logopädischen Behandlung?

 

  • Zuerst vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.
    Wenn eine logopädische Behandlung nötig ist, wird er/sie ein Rezept ausstellen oder die Ausstellung eines Rezeptes zusagen.
  • Sie melden sich bei uns für die Vergabe eines Termins an:
    Telefonisch (05541- 5360) oder per E-Mail (in diesem Fall rufen wir Sie zurück)
    Wir melden uns, sobald wir einen Termin frei haben.
    Wie schnell das geht, ist sehr unterschiedlich. Manchmal ist schon in den nächsten Tagen ein Termin möglich, manchmal dauert es ein paar Wochen, bis in wieder ein Termin frei wird.
    Da auch bei uns der Fachkräftemangel angekommen ist, müssen Sie mit einer mehrmonatigen Wartezeit rechnen, bitte fragen Sie nach. Wir empfehlen, wenn möglich, eine frühzeitige Anmeldung und auch eine gleichzeitige Anmeldung in einer anderen Praxis. Wenn Sie einen Therapieplatz haben, sagen Sie bitte der jeweils anderen Praxis ab.

 

 

Was sollten Sie zum ersten Termin mitbringen?

 

  • Wichtig ist vor allem die ärztliche Verordnung, das Rezept. Bitte achten Sie darauf, dass es nicht älter als 14 Tage ist. Wir prüfen das Rezept auf Vollständigkeit, damit es ggf. noch geändert werden kann.
  • Bitte bringen Sie die Krankenversichertenkarte des/der Betroffenen mit. Wir lesen die Karte lediglich für Daten, wie Name, Adresse, Versichertennummer und Krankenkassennummer ein. So vermeiden wir Fehler bei der Eintragung und sparen Zeit, die wir lieber in Ihre Therapie investieren.
  • Falls Sie Unterlagen haben, wie Vorsorge-Untersuchungsheft oder Berichte von Ärztinnen oder Krankenhäusern, bringen Sie auch diese mit. Wir können uns so ein besseres Bild der betroffenen Person machen.

 

 

Was kostet das?

 

  • Für Kinder werden die Kosten von der Krankenkasse voll übernommen.
  • Alle Personen ab 18 Jahren müssen die sogenannte Zuzahlung, auch Rezeptgebühr genannt, bezahlen. Sie beträgt 10% vom Rezeptwert plus 10,00 € für das Rezept selbst. Es gibt nach § 62 SGB V eine Belastungsgrenze, die bei 2% des Bruttoeinkommens im Jahr liegt, bei sog. chronisch Kranken bei 1% (siehe auch: www.gesetze-im-internet.de )

 



Hier noch einige weitere Informationen, die Organisatorisches betreffen:

 

  • Ihr Arzt verordnet meist 10 Therapieeinheiten. Danach können weitere Rezepte ausgestellt werden.
  • Jede Therapieeinheit bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift.
  • Eine Therapieeinheit dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Der Arzt gibt diese Dauer vor. Sie kann in Rücksprache mit dem Arzt geändert werden (mit neuer Arztunterschrift/-stempel und Datumsangabe).
  • Die Anzahl der Therapien pro Woche muss der Arzt vorgeben. Wenn eine Änderung sinnvoll ist, kann dies mit dem Arzt telefonisch vereinbart werden. In den meisten Fällen sind 1-2 Therapieeinheiten pro Woche am sinnvollsten, es gibt jedoch auch Fälle, wo 3 bis zu 5 Behandlungen pro Woche durchgeführt werden sollten.
  • Die Heilmittelrichtlinie/Krankenkassen geben Regelbehandlungszeiten vor. Wenn die Anzahl der dort vorgegebenen Therapien durchgeführt wurde, und trotzdem weiter behandelt werden sollte, werden wir mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin Kontakt aufnehmen und mit Ihnen besprechen, wie es weitergehen soll.



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